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Gründe für die Gründung

Aufgabe der Versorgungswerke

Für handwerkliche Klein- und Mittelbetriebe gleiche Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen, wie für Industriebetriebe, dass ist die Aufgabe der Versorgungswerke

Hintergründe der Versorgungswerke

Die Versorgungswerke wurden mit dem Ziel gegründet, in der betrieblichen Altersversorgung für die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe die gleichen sozialen Bedingungen zu schaffen, die für die Industriebetriebe mit entsprechend höherer Beschäftigtenzahl gelten.

Nur Sie konnten ihren Mitarbeitern amtlich genehmigt günstigere Versicherungskonditionen für eine betriebliche Altersversorgung und anderen Vorsorgebedarf anzubieten.

Durch die Gründung der Versorgungswerke haben auch kleinere und mittlere Handwerksbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten die Möglichkeit, eine vergünstigte zusätzliche Altersversorgung einzurichten.

Sie gilt für:
  • Betriebsinhaber
  • mitarbeitende Ehegatten 
  • sonstige Familienangehörige 
  • qualifizierte, langjährige Mitarbeiter

Die Versorgungswerke sind so angelegt, dass dabei das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit allen vorgesehenen staatlichen Förderungsmitteln angewandt werden kann. Das sog. Begünstigungsverbot, ist hier aufgehoben.

Voraussetzungen:

Durch einen Kollektiv(rahmen)vertrag wird eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung und Behandlung der einzelnen Versicherungsverhältnisse gelegt.