MetallerRente Bayern

Für Ihre Altersversorgung

Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Metallhandwerk Bayern beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.

Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer*innen im bayerischen Metallerhandwerk

Am 28.01.2008 wurde der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (MetallerRente Bayern) zwischen dem Fachverband Metall Bayern und der Christlichen Gewerkschaft Metall Bayern geschlossen.

Gleichzeitig wurde der Tarifvertrag über die vermögenswirksamen Leistungen beendet.

Zusammenarbeit zwischen Metallhandwerk und Münchener Verein

Eine gute Ausbildung ist wichtig, genau so wie eine gute Absicherung.

Der Münchener Verein unterstützt das Metallhandwerk bei der Vorsorge von Mitarbeitern und Betrieben - Eine starke Partnerschaft, aus Sicht des Metallhandwerks und des Vorsorge-Partners.

Betriebliches Vorsorgemanagement

Sichern Sie sich die Vorteile betrieblicher Versorgung und stärken Sie Ihre Firma im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und motivierte Mitarbeiter.

Palais Ingenheim Molitor - Hauptsitz des Münchener Verein

In Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel verändern sich die Bedürfnisse und Erwartungen von Bewerbern und Mitarbeitern. Die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen und das bringt vielfältige Herausforderungen für ein Unternehmen mit sich. Wir zeigen Ihnen, wie ein betriebliches Vorsorgemanagement neue Spielräume eröffnet.

Informieren Sie sich über Ihre Vorteile!

Broschüre zum betrieblichen Vorsorgemanagement

Die MetallerRente Bayern

Den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen, die MetallerRente Bayern, gilt seit 01.01.2008. Die nicht mehr zeitgemäßen vermögenswirksamen Leistungen (VWL) wurden aus dem Tarifvertrag gestrichen.

Die Tarifvertragsparteien unterstützen die Arbeitnehmer bei ihrer Zusatzversorgung mit einem attraktiven  Betriebsrentenmodell. Die MetallerRente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Seit 01.01.2008: altersvorsorgewirksame Leistung des Arbeitgebers
  • Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung

Der Münchener Verein ist mit der Umsetzung des Tarifvertrages über altersvorsorgewirksame Leistungen vom Fachverband beauftragt worden.

Für die Arbeitnehmer bedeutet die Inanspruchnahme des Arbeitgeberbeitrages zur  MetallerRente Bayern anstatt der früheren VWL mehr Nettoeinkommen, da der Arbeitgeberbeitrag steuer- und sozialversicherungsfrei in die  MetallerRente Bayern fließt.

Arbeitgeberleistung

Mit der Tarifvereinbarung AVWL vom 01.07.2017 (MetallerRente Bayern) wurde die Arbeitgeberleistung zur betrieblichen Altersversorgung bestätigt:

  • für Vollzeitbeschäftigte auf 100 € monatlich
  • für Teilzeitbeschäftigte anteilig entsprechend Ihrer Arbeitszeit
  • für Auszubildende auf 37 € monatlich

Einen Anspruch auf die Arbeitgeberleistung zur MetallerRente Bayern haben nach Tarifvertrag alle Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate ununterbrochen im Betrieb tätig sind.


Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung (bitte klicken)

Der Arbeitgeber unterstützt die Altersversorgung der Mitarbeiter mit 100 Euro zuzüglich zum Gehalt.

  ohne betriebliche Altersversorgung MetallerRente Bayern

Brutto-Monatseinkommen

3.000,00 €

3.000,00 €

+ Arbeitgeberleistung   100,00 €

zu versteuerndes Einkommen

3.000,00 €

3.000,00 €

Netto-Einkommen* 2.031,31 € 2.031,31 €

Für die Altersversorgung 

 

100,00 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Kein Cent weniger Gehalt, aber 100 € Beitrag für die Altersversorgung.

Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant. 

 

Altersversorgung statt Entgelt

Die Arbeitnehmer im Bayerischen Metallhandwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die MetallerRente Bayern mit eigenen Mitteln -  der Entgeltumwandlung -  aufzustocken.

  • Förderung durch den Staat

Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und Bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Was heißt das?

Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 56 % des Beitrages sparen!

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Entgeltumwandlung (bitte klicken)

Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Altersversorgung statt Entgelt

 

ohne
Entgelt-
umwandlung
mit 
Entgelt-
umwandlung
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

- Entgeltumwandlung   100,00 €
zu versteurndes Einkommen 3.000,00 €

  2.900,00 €

Auszahlbetrag* 2.031,31 € 1.976,31 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Durch die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung wird bei einem Umwandlungsbetrag von 100 € das Nettoeinkommen nur um 55 € vermindert.

Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile

Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.

Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen:

  • Mehr Netto vom Brutto
  • Bürgergeld sicher
  • Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  • Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
  • Rechtsanspruch durch sofortige Unverfallbarkeit
  • Kapitalabfindung oder Rente möglich
  • Garantierte lebenslange Altersrente
  • Flexible Renteneinstiegsphase
  • Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
  • Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
  • Sorgenfrei im Alter
  • Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen

Hinterbliebenenleistung

Im Rahmen der MetallerRente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.

Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:

  • den Ehepartner oder
  • einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
  • ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind

Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 Euro auch an andere Personen ausgezahlt werden.

Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:

  • Todesfallleistung während der Aufschubdauer 
    Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer wird eine Todesfallleistung in Höhe des Deckungskapitals zum letzten Tag jenes Monats, in dem die Meldung über den Todesfall beim Münchener Verein eingeht, berechnet.
  • Todesfallleistung im Rentenbezug 
    Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird bei Tod der versicherten Person, nach Ablauf der Aufschubdauer, eine einmalige Todesfallleistung in Höhe der Kapitalabfindung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch fällig werdenden Renten, gezahlt. Eine ab Rentenbeginn vereinbarte Rentengarantiezeit kann bis sechs Wochen vor Rentenbeginn geändert werden.

Rentenschutzbrief

Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der MetallerRente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die MetallerRente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.

Die Vorteile

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  • Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
  • Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
  • Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Staatliche Förderung der Beiträge 

Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.248 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen. 

Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden. 

Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht. 

Nachgelagerte Besteuerung 

Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen 

Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2024: 176,75 € / monatlich;   Kapitalzahlung 2024: 21.210 €) 

Betriebliche Krankenversicherung

Warum sie für Ihr Unternehmen sinnvoll ist:

  • Eine bKV oder betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die Sie als Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen und finanzieren können. Sie stellt eine attraktive Zusatzleistung zu den üblichen Sozialleistungen wie Gehalt, Urlaub oder Altersvorsorge dar.
  • Durch die bKV können Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten. Außerdem profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und einer unkomplizierten Abwicklung.
  • Ihre Mitarbeiter erhalten durch die bKV eine höhere Qualität der medizinischen Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Sie sind im Krankheitsfall besser versorgt und müssen sich keine Sorgen um finanzielle Aspekte machen.

Welche Vorteile sie Ihnen und Ihrem Unternehmen bietet:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Budgetteilung unterjährig
  • Keine Wartezeiten
  • Familie und Partner absichern
  • Mitarbeiter binden
  • Mitarbeiter finden
  • Soziales Engagement
  • Im Budget, keine Sublimits (außer Sehhilfe/ Halbes Budget) 
     

Gesundheitsservice

Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich in verschiedener Hinsicht:

  • Sie hilft, den Krankenstand zu senken und die Kosten zu verringern, die Arbeitsunfähigkeitstage verursachen.
  • Betriebe mit gesunden und motivierten Mitarbeitern haben außerdem bessere Aussichten auf dauerhaften Erfolg

Typische Gesundheitsbelastungen

Die Tätigkeit als Bauschlosser bzw. Konstruktionsmechaniker und Metallbauer bringt teilweise schwere körperliche Arbeit mit sich. Maschinenlärm und Metallstaub können zu gesundheitlichen Belastungen führen. Zusätzliche Gefahrenquellen stellen Metallabrieb sowie Schmier- und Kühlmittel beim Umgang mit Maschinen dar. Beim Schweißen, Löten und Kleben entstehen – auch mit Entlüftungseinrichtungen - Rauchgase und Dämpfe, gefährliche Lichtstrahlen und starke Hitze.

Krankenstand und Fehlzeiten

Die Bauschlosser weisen – gemessen an ihrem Krankenstand - eine sehr hohe gesundheitliche Belastung auf. Ihr Krankenstand liegt über dem Durchschnittswert des Elektro- und Metallgewerbes, zu dem die Bauschlosser gezählt werden. Der vergleichsweise hohe Krankenstand schlägt sich dann auch in der Anzahl der Krankheitstage pro Beschäftigtem nieder.

Arbeitsbedingte Erkrankungen

Im Metallbau bestimmen Muskel- und Skeletterkrankungen sowie Verletzungen und Vergiftungen das Krankheitsgeschehen. Beide Krankheitsgruppen zusammen machten mehr als die Hälfte aller Krankheitstage aus. Auch Atemwegserkrankungen spielen eine wichtige Rolle. An vierter und fünfter Stelle in der Krankheitsskala folgen Krankheiten der Verdauungsorgane sowie Kreislauferkrankungen.

Krankheitsursachen

Die meisten Krankheitstage kommen aufgrund von "normalen" Erkrankungen, d.h. Erkrankungen, die nicht auf eine besondere Ursache (wie zum Beispiel Arbeits- oder Wegeunfall) zurückzuführen sind, zustande. Allerdings wurden 2006 bei den Bauschlossern 14,4 Prozent aller Krankheitstage durch einen Arbeitsunfall verursacht. Damit resultierte deutlich mehr als die Hälfte (57,0 Prozent) der auf Verletzungen und Vergiftungen entfallenden Krankheitstage bei den Bauschlossern aus einem Arbeitsunfall.

Die Woche hat 7 Tage.

Wir haben 7 gute Vorsätze für jeden Tag für Sie:

  1. Vitaminreiche Ernährung: Jeden Tag eine gesunde Mahlzeit mit vielen Vitalstoffen.
  2. Beweglichkeit plus: 7 Minuten täglich einfache Gymnastikübungen, auf die Zehenspitzen, recken und strecken, nach rechts, nach links, hoch und runter. Auf dem Boden Rad fahren.
  3. Sauerstoff für müde Zellen: Jeden Tag mindestens 15 Minuten an die frische Luft, stramm marschieren, das versorgt Sie mit reichlich Sauerstoff. Und das bei jedem Wetter.
  4. Viel Flüssigkeit muss sein: Mineralwasser, Schorle, Früchte- und Kräutertee reichlich trinken - probieren Sie immer wieder neue Drinks aus.
  5. Lachen ist gesund: Tun Sie jeden Tag etwas, dass Ihnen so richtig Spaß macht, denn Lachen ist gesund.
  6. Fitnesstraining für Ihr Gehirn: Jeden Tag ein SUDOKU machen.
  7. Begegnung mit Anderen: Planen und organisieren Sie jeden Tag Begegnungen mit Anderen ein. Scheuen Sie sich nicht, immer wieder neue Kontakte zu knüpfen.

Downloads zur MetallerRente Bayern

Fachverband

Hier geht es zu den Seiten des Fachverband Metall Bayern

Versorgungswerk

Hier geht es zu den Seiten des handwerklichen Versorgungswerks

CGM

Hier geht es zu den Seiten der Christlichen Gewerkschaft Metall

Beratung

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