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Das handwerkliche Versorgungswerk

In der Zeit vom 10.12.1975 bis 09.11.1995 wurden insgesamt 24 handwerkliche Versorgungswerke mit dem Versicherungspartner Münchener Verein gegründet.

Das handwerkliche Versorgungswerk

Die Versorgungswerke sind Gemeinschaftseinrichtungen für das Handwerk. Es handelt sich dabei um rechtlich selbstständige juristische Personen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins („e.V.“).

Entsprechend ihrem Satzungszweck sollen sie Richtlinien für eine zusätzliche Versorgung der bei den Mitgliedsbetrieben im Gebiet der jeweiligen Handwerkskammern bzw. Kreishandwerkerschaften Beschäftigten erstellen und geeignete Einrichtungen für die praktische Durchführung der Versorgung schaffen.